Einvernehmliche Mieterhöhung: Was bedeutet das? Eine einvernehmliche Mieterhöhung ist, wie der Name schon sagt, eine Erhöhung der Miete, auf die sich Mieter und Vermieter gemeinsam einigen.
Weil die Interessen seines Mieters überwiegen, darf ein Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Aber er darf die Miete ...
Da schlampert der Freistaat und schafft mit einer verspäteten gesetzlichen Regelung einen Zeitraum rechtlicher Unsicherheit ...